Seniorenzentrum MAIER

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Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen.

Auch für die Begleitung Sterbender kommt die Kurzzeitpflege in Betracht. Der Sterbende wird im Sinne der ganzheitlichen Betreuung seiner Individualität respektiert. Die Pflegekräfte leisten nach Ihren Möglichkeiten Sterbebeistand und die Angehörigen können Tag und Nacht dem Sterbenden zur Seite stehen und Abschied nehmen.

Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die Pflege bedingten Aufwendungen, wie der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Voraussetzung für die Kurzzeitpflege ist das Vorhandensein einer Pflegestufe.

Der Antrag wird direkt bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt, wobei es sinnvoll ist, vorher einen Kurzzeitpflegeplatz zu organisieren. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.